Beschluss zu TOP 3
Die Befreiung wegen Bebauung außerhalb der Baugrenze wird erteilt.
Die Befreiung wegen Flachdach mit Begrünung statt Dachneigung 28 – 30 Grad wird erteilt.
Die Befreiung wegen Bauverbots im Bereich der 20-kV-Hochspannungsleitung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.